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Wallbox: 11 oder 22 kW, und warum das selten entscheidet

Die Ladeleistung begrenzt fast immer das Fahrzeug, nicht die Wandstation. Es zählen Fahralltag, Onboard-Lader und der Zustand des Zählerschranks.

Stand: August 20266 Minuten Lesedauer

Passende Leistung: Ladeinfrastruktur

Die Frage nach 11 oder 22 Kilowatt steht am Anfang fast jeder Wallbox-Planung und wird fast immer zu früh gestellt. Sie unterstellt, dass die Wandstation die Ladedauer bestimmt. Tatsächlich lädt ein Fahrzeug immer mit dem kleinsten Wert aus drei Größen: dem, was die Wallbox liefern kann, dem, was der Hausanschluss hergibt, und dem, was der Lader im Fahrzeug annimmt.

Dieser dritte Wert ist der begrenzende. Ein großer Teil der Fahrzeuge lädt an Wechselstrom mit höchstens elf Kilowatt; einige Modelle laden zweiphasig, manche Kleinwagen und Plug-in-Hybride nur einphasig. An einer 22-Kilowatt-Station ändert sich daran nichts: Sie steht dann mit halber oder einem Drittel ihrer Leistung an der Wand.

Die Zahl, die im Fahrzeugschein steht

Maßgeblich ist die Wechselstrom-Ladeleistung des Fahrzeugs, nicht die Schnellladeleistung aus der Werbung. Die hohen Werte aus dem Prospekt gelten für Gleichstrom an der Autobahnsäule und haben mit der Wallbox zu Hause nichts zu tun.

Was der Fahralltag verlangt

Die zweite Größe, die die Frage entschärft, ist die Standzeit. Ein Fahrzeug, das abends um sieben abgestellt und morgens um sieben bewegt wird, steht zwölf Stunden an der Leitung. Zu füllen ist in dieser Zeit nicht der ganze Akku, sondern der Verbrauch des Tages.

Der Rechenweg ist kurz: Tageskilometer mal Verbrauch je hundert Kilometer ergibt die nachzuladende Energiemenge. Diese geteilt durch die Ladeleistung ergibt die Ladedauer. Für eine typische Pendelstrecke landet man dabei im Bereich von ein bis zwei Stunden bei elf Kilowatt, bei zwölf Stunden Standzeit. Die doppelte Leistung halbiert eine Dauer, die ohnehin niemanden stört.

  • Wer täglich unter hundert Kilometer fährt, lädt mit elf Kilowatt jede Nacht mehrfach nach, was er verbraucht hat.
  • Wer regelmäßig lange Strecken fährt, lädt unterwegs an Gleichstrom. Dort ist die Wallbox zu Hause ohnehin nicht beteiligt.
  • Wer das Fahrzeug tagsüber lädt, um Überschuss aus der eigenen Anlage zu nutzen, braucht eher die niedrige Leistung: Sie passt zur Erzeugung und nicht zum Netzbezug.
  • Zwei Fahrzeuge an einem Anschluss sind kein Fall für mehr Leistung, sondern für Lastmanagement. Es verteilt, was vorhanden ist.

Der eigentliche Engpass sitzt im Keller

Was eine Wallbox im Bestand aufwendig macht, ist selten die Station und fast immer der Weg dorthin. Ein Ladepunkt bekommt einen eigenen, dreiphasig abgesicherten Stromkreis mit passendem Fehlerstromschutz. Dessen Querschnitt richtet sich nach Strom und Leitungslänge, und die Länge ist im Einfamilienhaus mit angebauter Garage kurz, im Hof mit freistehendem Carport schnell erheblich.

  • Platz im Zählerschrank für die zusätzliche Absicherung. In Anlagen aus den Siebzigern und Achtzigern regelmäßig der Grund für eine Erneuerung.
  • Zustand der Hausanschlussleistung: Wärmepumpe, Durchlauferhitzer und Ladepunkt zusammen können die vorhandene Absicherung erreichen.
  • Leitungsweg und -länge bis zum Stellplatz, samt Durchbrüchen, Erdarbeiten und Verlegeart.
  • Vorhandensein eines Fehlerstromschutzes, der zum Ladepunkt passt. Gleichfehlerströme verlangen eine besondere Ausführung.
  • Ein Überspannungsschutz, sofern in der Anlage noch keiner sitzt.

Diese Positionen entscheiden über den Aufwand, nicht die Frage nach elf oder zweiundzwanzig Kilowatt. Sie lassen sich an einem Ortstermin in kurzer Zeit klären, und sie sind der Grund, warum ein Preis für „eine Wallbox“ ohne Blick auf den Zählerschrank keine Aussage hat.

Vor der Bestellung

Was feststehen sollte, bevor ein Gerät ausgewählt wird

Die Reihenfolge ist umgekehrt zum Reflex: erst die Anlage, dann der Fahralltag, zuletzt das Gerät.

Spricht für elf Kilowatt

  • Das Fahrzeug nimmt an Wechselstrom nicht mehr an. Bei den meisten Modellen ist das der Fall.
  • Das Fahrzeug steht über Nacht oder tagsüber mehrere Stunden am Ladepunkt.
  • Die Anmeldung genügt: Bis einschließlich elf Kilowatt ist der Ladepunkt beim Netzbetreiber anzuzeigen, aber nicht zustimmungspflichtig.
  • Der Ladepunkt soll Überschuss aus der eigenen Photovoltaikanlage nutzen. Dort ist die niedrigere Leistung die passendere.

Spricht für zweiundzwanzig Kilowatt

  • Ein Fahrzeug im Bestand oder in Planung, das tatsächlich zweiundzwanzig Kilowatt an Wechselstrom annimmt.
  • Kurze Standzeiten mit hohem Umschlag: Firmenfahrzeuge, wechselnde Nutzer, Fuhrpark.
  • Der Netzbetreiber hat der höheren Leistung zugestimmt; ohne diese Zustimmung ist der Anschluss nicht zulässig.
  • Leitung und Absicherung sind ohnehin für die höhere Leistung auszulegen, weil weitere Ladepunkte folgen sollen.

Ändert nichts an der Ladedauer

  • Eine leistungsstärkere Wallbox an einem Fahrzeug, das einphasig oder mit elf Kilowatt lädt.
  • Eine höhere Absicherung bei unverändertem Leitungsquerschnitt. Der Querschnitt begrenzt, nicht der Schalter.
  • Ein längeres Ladekabel, das den Spannungsfall vergrößert.
  • Der Verzicht auf Lastmanagement bei zwei Ladepunkten: Beide teilen sich dann dieselbe Leistung, nur ungeregelt.

Für das Wohnhaus ist elf Kilowatt in aller Regel die richtige Wahl: anzeigepflichtig statt zustimmungspflichtig, ausreichend für jede übliche Standzeit und passend zum Fahrzeug, das dort tatsächlich lädt.

Steuerbare Verbrauchseinrichtung: was das bedeutet

Neue private Ladepunkte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung in Zeiten drohender Überlastung vorübergehend absenken; im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Eine Mindestleistung bleibt dabei erhalten, sodass das Fahrzeug weiterlädt, langsamer, aber nicht gar nicht.

Praktisch heißt das zweierlei. Erstens braucht der Ladepunkt eine Steuerschnittstelle und in aller Regel ein modernes Messsystem; beides gehört in die Planung. Zweitens verlieren die letzten Argumente für zweiundzwanzig Kilowatt an Gewicht: Wenn in Spitzenzeiten ohnehin abgeregelt wird, entscheidet die Standzeit über die geladene Menge, und nicht die Spitzenleistung.

Im Mehrparteienhaus

Dort kommen zwei Fragen hinzu: die rechtliche nach dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft und die technische nach der Anschlussleistung des Gebäudes. Beide werden gemeinsam gelöst, mit einem Konzept, das mehrere Ladepunkte über Lastmanagement verteilt, statt den ersten Ladepunkt die gesamte Reserve belegen zu lassen.

Vorab geklärt

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