Ertrag einer Photovoltaikanlage: welche Zahl zählt
Jahresertrag, Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad klingen ähnlich und beschreiben Verschiedenes. Wer sie verwechselt, plant an seinem Verbrauch vorbei.
Die Ladeleistung begrenzt fast immer das Fahrzeug, nicht die Wandstation. Es zählen Fahralltag, Onboard-Lader und der Zustand des Zählerschranks.
Passende Leistung: Ladeinfrastruktur
Die Frage nach 11 oder 22 Kilowatt steht am Anfang fast jeder Wallbox-Planung und wird fast immer zu früh gestellt. Sie unterstellt, dass die Wandstation die Ladedauer bestimmt. Tatsächlich lädt ein Fahrzeug immer mit dem kleinsten Wert aus drei Größen: dem, was die Wallbox liefern kann, dem, was der Hausanschluss hergibt, und dem, was der Lader im Fahrzeug annimmt.
Dieser dritte Wert ist der begrenzende. Ein großer Teil der Fahrzeuge lädt an Wechselstrom mit höchstens elf Kilowatt; einige Modelle laden zweiphasig, manche Kleinwagen und Plug-in-Hybride nur einphasig. An einer 22-Kilowatt-Station ändert sich daran nichts: Sie steht dann mit halber oder einem Drittel ihrer Leistung an der Wand.
Die Zahl, die im Fahrzeugschein steht
Maßgeblich ist die Wechselstrom-Ladeleistung des Fahrzeugs, nicht die Schnellladeleistung aus der Werbung. Die hohen Werte aus dem Prospekt gelten für Gleichstrom an der Autobahnsäule und haben mit der Wallbox zu Hause nichts zu tun.
Die zweite Größe, die die Frage entschärft, ist die Standzeit. Ein Fahrzeug, das abends um sieben abgestellt und morgens um sieben bewegt wird, steht zwölf Stunden an der Leitung. Zu füllen ist in dieser Zeit nicht der ganze Akku, sondern der Verbrauch des Tages.
Der Rechenweg ist kurz: Tageskilometer mal Verbrauch je hundert Kilometer ergibt die nachzuladende Energiemenge. Diese geteilt durch die Ladeleistung ergibt die Ladedauer. Für eine typische Pendelstrecke landet man dabei im Bereich von ein bis zwei Stunden bei elf Kilowatt, bei zwölf Stunden Standzeit. Die doppelte Leistung halbiert eine Dauer, die ohnehin niemanden stört.
Was eine Wallbox im Bestand aufwendig macht, ist selten die Station und fast immer der Weg dorthin. Ein Ladepunkt bekommt einen eigenen, dreiphasig abgesicherten Stromkreis mit passendem Fehlerstromschutz. Dessen Querschnitt richtet sich nach Strom und Leitungslänge, und die Länge ist im Einfamilienhaus mit angebauter Garage kurz, im Hof mit freistehendem Carport schnell erheblich.
Diese Positionen entscheiden über den Aufwand, nicht die Frage nach elf oder zweiundzwanzig Kilowatt. Sie lassen sich an einem Ortstermin in kurzer Zeit klären, und sie sind der Grund, warum ein Preis für „eine Wallbox“ ohne Blick auf den Zählerschrank keine Aussage hat.
Die Reihenfolge ist umgekehrt zum Reflex: erst die Anlage, dann der Fahralltag, zuletzt das Gerät.
Für das Wohnhaus ist elf Kilowatt in aller Regel die richtige Wahl: anzeigepflichtig statt zustimmungspflichtig, ausreichend für jede übliche Standzeit und passend zum Fahrzeug, das dort tatsächlich lädt.
Neue private Ladepunkte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung in Zeiten drohender Überlastung vorübergehend absenken; im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Eine Mindestleistung bleibt dabei erhalten, sodass das Fahrzeug weiterlädt, langsamer, aber nicht gar nicht.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens braucht der Ladepunkt eine Steuerschnittstelle und in aller Regel ein modernes Messsystem; beides gehört in die Planung. Zweitens verlieren die letzten Argumente für zweiundzwanzig Kilowatt an Gewicht: Wenn in Spitzenzeiten ohnehin abgeregelt wird, entscheidet die Standzeit über die geladene Menge, und nicht die Spitzenleistung.
Im Mehrparteienhaus
Dort kommen zwei Fragen hinzu: die rechtliche nach dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft und die technische nach der Anschlussleistung des Gebäudes. Beide werden gemeinsam gelöst, mit einem Konzept, das mehrere Ladepunkte über Lastmanagement verteilt, statt den ersten Ladepunkt die gesamte Reserve belegen zu lassen.
Ein Ladepunkt verändert den Lastgang des Hauses stärker als jedes andere Gerät, und damit die Rechnung für Anlage und Speicher.
Jahresertrag, Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad klingen ähnlich und beschreiben Verschiedenes. Wer sie verwechselt, plant an seinem Verbrauch vorbei.
Ein Speicher spart nicht Strom, sondern die Differenz zwischen Bezugspreis und Einspeisevergütung. Daraus folgt alles Weitere, auch wann er warten kann.
Der Ortstermin klärt Anschlussleistung, Platz und Leitungsweg. Daraus ergibt sich die Ladeleistung, nicht umgekehrt.