Wasserschaden: die ersten 24 Stunden
Abstellen, sichern, dokumentieren, melden: in dieser Reihenfolge. Was in den ersten Stunden versäumt wird, ist später weder trocken noch nachweisbar.
Wasserschadentrocknung, Bautrocknung und dokumentierte Feuchtemessung: so kurz wie möglich, so lange wie nötig.
Nach einem Wasserschaden zählt die Reihenfolge: Ursache finden, Ausmaß messen, dann trocknen. Wie lange getrocknet wird, entscheidet die Messung und nicht der Kalender. Jeder zusätzliche Tag kostet Strom, jeder zu früh abgebaute Trockner bringt die Feuchte zurück. Messwerte, Verlauf und Freimessung werden protokolliert, sodass Eigentümer, Verwaltung und Versicherung auf derselben Grundlage entscheiden.
Bis der Notdienst eintrifft, entscheidet sich, wie groß der Schaden wird. Die Reihenfolge ist immer dieselbe: Zulauf stoppen, Strom sichern, Zustand festhalten.
Stehendes Wasser lässt sich abpumpen, ein durchfeuchteter Estrich nicht: Je früher der Zulauf steht, desto kürzer die Trocknung, und desto seltener muss ein Bodenaufbau geöffnet werden.
Zwei Bauteile, ein Zielwert: Die Oberfläche ist nach Tagen trocken, Estrich und Dämmschicht brauchen Wochen. Der schematische Verlauf zeigt, warum ein Abbau nach Augenschein die Feuchte zurückholt.
Schematischer Verlauf ohne Messwerte: Höhe, Abstand und Dauer der Kurven hängen von Aufbau, Durchfeuchtung und Verfahren ab.
Wie lange getrocknet wird, lässt sich vor der ersten Messung nicht sagen. Eine Größenordnung schon.
Die Wochenangaben sind Erfahrungswerte für typische Schäden und keine Zusage: Bauteilaufbau, Durchfeuchtungsgrad und Verfahren verschieben sie in beide Richtungen. Das Ende bestimmt die Freimessung. Die CM-Werte sind die üblichen Grenzwerte für die Belegreife; bei beheiztem Estrich liegen sie niedriger (1,8 beziehungsweise 0,3 CM-%), maßgeblich bleibt die Vorgabe des Belagherstellers.
Ein Trocknungsfall hat selten nur einen Adressaten. Die Arbeit vor Ort ist dieselbe, die Unterlagen sind es nicht.
| Eigentum und SelbstnutzungEin Objekt, ein Schaden, kurze Wege | HausverwaltungMehrere Einheiten, geteilte Zuständigkeit | Versicherung und SachverständigeNachweis über Verlauf und Aufwand | |
|---|---|---|---|
| Erster Kontakt | Aufnahme am Telefon, Termin nach Dringlichkeit, im Schadensfall sofort. | Eine Rufnummer für alle Objekte; Zugang und Mieterinformation werden vorab abgestimmt. | Fester Ansprechpartner für Rückfragen, solange die Geräte laufen. |
| Vor Ort | Leckageortung, Messung und Trocknungskonzept aus einer Hand. | Gleiches Vorgehen in jeder Einheit, damit die Protokolle vergleichbar bleiben. | Schadenaufnahme mit Fotos, Messstellen und Bauteilaufbau. |
| Während der Trocknung | Kontrollmessungen mit kurzer Rückmeldung zum Stand. | Übersicht über alle laufenden Einheiten eines Objekts. | Lückenlose Messreihe mit Datum, Messstelle und Wert. |
| Zum Abschluss | Freimessung und Protokoll, bevor der Boden wieder geschlossen wird. | Protokoll je Einheit, gebündelt für das Objekt. | Freimessprotokoll, Geräteliste, Laufzeiten und Stromverbrauch. |
| Abrechnung | Positionen nach Aufwand, Stromkosten getrennt ausgewiesen. | Abrechnung je Einheit oder gesammelt für das Objekt. | Nach Geräteeinsatz und Laufzeit, in prüfbarer Aufstellung. |
Ein Objekt, ein Schaden, kurze Wege
Mehrere Einheiten, geteilte Zuständigkeit
Nachweis über Verlauf und Aufwand
Ob und in welchem Umfang ein Versicherer die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem Vertrag. Zugesagt wird die Dokumentation, nicht die Erstattung.
Was in den ersten Stunden zu tun ist, entscheidet über den Schaden — und welcher der drei Verträge ihn später trägt, über die Abrechnung.
Abstellen, sichern, dokumentieren, melden: in dieser Reihenfolge. Was in den ersten Stunden versäumt wird, ist später weder trocken noch nachweisbar.
Drei Verträge, drei Zuständigkeiten, und eine Reihe von Ursachen, die keiner davon deckt. Ein Überblick darüber, was die Abrechnung tragen muss.
Der Notdienst nimmt den Fall am Telefon auf und bringt Messtechnik mit. Bis dahin gelten die Sofortmaßnahmen oben.