Notdienst
02385 9206274Für die Einordnung helfen Adresse, Zugang und eine kurze Beschreibung des Befunds.
Notdienst anrufenWasserschaden, ausgefallene Heizung, Störung in der Elektrik: Der Anruf landet bei der Bereitschaft, wird im Gespräch eingeordnet und führt zu einem Einsatz mit Messtechnik. Was bis zum Eintreffen zu tun ist, steht weiter unten, nach Fällen sortiert.
Vier Störungen, die nicht bis zum nächsten Werktag warten, weil jede Stunde den Schaden vergrößert oder das Gebäude unbewohnbar macht.
Rohrbruch, undichte Leitung, ausgelaufene Maschine oder eingedrungenes Regenwasser. Ab dem ersten Termin wird gemessen statt geschätzt. Der Messwert entscheidet, ob getrocknet und ob ein Bodenaufbau geöffnet werden muss.
Keine Wärme, kein Warmwasser, Störmeldung am Regler. Zuerst wird der Betrieb wiederhergestellt, notfalls im Notbetrieb, bis das Ersatzteil da ist. In der kalten Jahreszeit ist das auch eine Frage des Frostschutzes.
Ausgelöster Fehlerstromschutzschalter, Kurzschluss, ausgefallene Stromkreise, Brandgeruch an Steckdose oder Verteiler. Gemessen wird am Fehler, nicht am Verdacht: Isolationswiderstand und Fehlerstrom zeigen, welcher Kreis betroffen ist.
Wasser tritt aus, die Stelle ist unbekannt: fallender Anlagendruck, laufender Wasserzähler ohne Entnahme, feuchte Wand ohne sichtbare Quelle. Geortet wird zerstörungsfrei: mit Thermografie, Feuchtemessung, Prüfgas und Endoskop, bevor die erste Fliese fällt.
Vier Fälle, vier Reihenfolgen. Gemeinsam ist ihnen der erste Schritt: die Quelle abstellen, bevor irgendetwas aufgeräumt wird.
Abstellen, sichern, festhalten: in dieser Reihenfolge. Aufwischen darf jederzeit, das Öffnen von Bauteilen erst nach der Messung: Was zu früh geöffnet wird, ist später weder als Schaden noch als Ursache nachweisbar.
Ob ein Versicherer zahlt, entscheidet der Vertrag. Woran es scheitert, ist meist etwas anderes: eine Dokumentation, die erst nach dem Aufräumen begonnen wurde.
Fotos, Messstellen, Bauteilaufbau und die vermutete Ursache werden aufgenommen, bevor gearbeitet wird, und nicht rekonstruiert, wenn der Boden schon offen ist.
Jede Kontrollmessung mit Datum, Messstelle und Wert; dazu Geräteliste, Laufzeiten und der über Zwischenzähler erfasste Stromverbrauch. Den Abschluss bildet die Freimessung.
Anfahrt, Arbeitszeit, Material und Geräteeinsatz getrennt ausgewiesen, Stromkosten der Trocknung gesondert. Zugesagt wird die Grundlage für die Erstattung, nicht die Erstattung selbst.
Anruf, kurze Aufnahme, Einordnung. Bis zum Eintreffen gelten die Sofortmaßnahmen oben.