Wärmepumpe und Photovoltaik: die Reihenfolge der Förderung
Wärme wird bezuschusst, Strom vom Dach nicht, dafür anders begünstigt. Wer die beiden Wege verwechselt oder zu früh unterschreibt, verliert den Anspruch.
Nicht das Baujahr entscheidet, sondern die Vorlauftemperatur am kalten Tag — mit dem vorhandenen Kessel in einer Heizperiode selbst zu ermitteln.
Passende Leistung: Heizungstechnik
„Altbau“ ist keine technische Größe. Ein Haus von 1960 mit erneuerten Fenstern, gedämmter Geschossdecke und großzügig ausgelegten Heizkörpern kann für eine Wärmepumpe besser geeignet sein als ein Haus von 1995, in dem die Heizkörper knapp bemessen wurden und die Anlage seit dreißig Jahren auf hoher Kurve läuft. Was zählt, ist eine einzige Zahl: die Vorlauftemperatur, die das Gebäude am kältesten Tag des Jahres braucht.
Der Grund liegt in der Physik der Maschine. Eine Wärmepumpe hebt Wärme von der Quellentemperatur auf die Vorlauftemperatur. Je kleiner dieser Hub, desto weniger Strom kostet jede Kilowattstunde Wärme. Jedes Kelvin weniger Vorlauf verbessert die Effizienz spürbar. Deshalb ist die Frage nach der Dämmung immer nur ein Umweg zur eigentlichen Frage nach der Temperatur.
Die Faustregel
Kommt das Haus am kalten Tag mit 55 °C Vorlauf aus, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich. Liegt der Wert darüber, ist das kein Ausschluss, sondern der Hinweis, dass zuerst die Heizflächen an die Reihe kommen und nicht die Fassade.
Der Versuch braucht keinen Termin, kein Messgerät und keine Investition, nur den vorhandenen Kessel, etwas Geduld und einen kalten Winter. Er liefert am Ende die Zahl, auf der jede weitere Entscheidung aufbaut.
Am Regler die aktuelle Heizkurve ablesen: Steilheit und Niveau, bei manchen Geräten direkt die Vorlauftemperatur bei Normaußentemperatur. Dazu den Zustand festhalten: welche Räume warm genug sind und welche schon jetzt nicht.
Voraussetzung für die Aussagekraft: Alle Ventile werden vollständig geöffnet. Ein gedrosselter Heizkörper verfälscht den Versuch, weil er die Wärme nicht abgibt, die er bei niedrigerem Vorlauf abgeben müsste.
Alle ein bis zwei Wochen wird die Heizkurve um wenige Kelvin gesenkt. Länger als eine Woche braucht ein massives Gebäude, um auf die Änderung zu reagieren. Schnellere Schritte messen die Trägheit des Baukörpers und nicht die Heizlast.
Irgendwann bleibt ein Raum hinter der Solltemperatur zurück. Dieser Raum gibt die nötige Vorlauftemperatur für das ganze Haus vor. Meist ist es ein Zimmer mit zwei Außenwänden, altem Fenster oder einem Heizkörper, der bei einer früheren Sanierung ersetzt und dabei kleiner wurde.
Der aussagekräftige Wert entsteht an den kältesten Tagen. Was im November trägt, muss im Februar nicht tragen. Der Versuch endet deshalb frühestens nach der ersten längeren Frostperiode.
Der zuletzt gehaltene Wert ist die Temperatur, mit der das Haus tatsächlich auskommt. Er ersetzt keine Heizlastberechnung, aber er beantwortet die Grundsatzfrage, und er ist die einzige belastbare Zahl, die ohne Kosten zu bekommen ist.
Ergibt der Versuch 65 oder 70 °C, folgt daraus nicht der Verzicht auf die Wärmepumpe, sondern eine Rechnung. Ein Heizkörper gibt seine Leistung über die Übertemperatur ab, die Differenz zwischen Heizwasser und Raumluft. Sinkt der Vorlauf, sinkt die Leistung überproportional. Ausgeglichen wird das über die Fläche: ein größerer Heizkörper an derselben Stelle, ein Typ mit mehr Lamellen bei gleicher Baugröße oder ein Gebläsekonvektor, der die Wärme aktiv abführt.
Entscheidend ist, dass diese Maßnahme fast nie das ganze Haus betrifft. Die hohe Temperatur verursachen ein bis drei Räume; in allen übrigen ist der Heizkörper längst überdimensioniert, weil er für eine Zeit ausgelegt wurde, in der das Fenster noch einfach verglast war. Werden nur die kritischen Räume ertüchtigt, sinkt die Vorlauftemperatur für das gesamte Gebäude, zu einem Bruchteil dessen, was eine Fassadendämmung kostet.
Einrohrheizung
Ist das Haus mit Einrohrsträngen ausgestattet, greift die Rechnung nicht ohne Weiteres: Dort erreicht das Wasser den letzten Heizkörper bereits abgekühlt, und ein größerer Heizkörper allein löst das nicht. Diese Anlagen werden vor dem Wärmeerzeuger umgebaut, oder es bleibt beim Hybrid.
Die Jahresabrechnung ist der zweite frei verfügbare Anhaltspunkt. Aus dem Gasverbrauch lässt sich die abgegebene Wärmemenge grob abschätzen und daraus die Größenordnung der nötigen Heizleistung. Das Ergebnis taugt für die Einordnung. Für die Auslegung taugt es nicht.
Der Grund: Der Verbrauch enthält das Warmwasser, er enthält die Verluste des alten Kessels, und er beschreibt einen Winter, der milder oder härter war als der Auslegungsfall. Vor allem sagt er nichts über die Verteilung im Haus. Zwei Gebäude mit identischem Verbrauch können völlig verschiedene Vorlauftemperaturen verlangen, wenn in einem die Heizflächen großzügig und im anderen knapp bemessen sind.
Verbindlich wird es erst mit der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie ermittelt für jeden Raum getrennt, welche Leistung nötig ist, und vergleicht sie mit dem, was der vorhandene Heizkörper bei der gewünschten Temperatur liefert. Aus dieser Gegenüberstellung entsteht die Liste der Räume, in denen etwas zu tun ist, und die Auslegung der Wärmepumpe, die andernfalls regelmäßig zu groß ausfällt.
Zu groß ist teurer als zu klein
Eine überdimensionierte Wärmepumpe taktet: Sie startet, erreicht schnell die Solltemperatur und schaltet ab, immer wieder. Jeder Start kostet Effizienz und Lebensdauer des Verdichters. Die zu groß gewählte Anlage ist deshalb nicht die sichere Variante, sondern die teure.
Steht die Eignung fest, folgen die Fragen nach Förderweg und nach dem Strom, der die Anlage antreibt.
Wärme wird bezuschusst, Strom vom Dach nicht, dafür anders begünstigt. Wer die beiden Wege verwechselt oder zu früh unterschreibt, verliert den Anspruch.
Jahresertrag, Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad klingen ähnlich und beschreiben Verschiedenes. Wer sie verwechselt, plant an seinem Verbrauch vorbei.
Liegt die Vorlauftemperatur aus dem Absenkversuch vor, klärt die Bestandsaufnahme den Rest: Heizlast, Heizflächen, Aufstellort.