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Wasserschaden: die ersten 24 Stunden

Abstellen, sichern, dokumentieren, melden: in dieser Reihenfolge. Was in den ersten Stunden versäumt wird, ist später weder trocken noch nachweisbar.

Stand: August 20266 Minuten Lesedauer

Passende Leistung: Gebäudetrocknung

Ein Wasserschaden hat zwei Uhren. Die eine läuft für die Bausubstanz: Wasser wandert im Estrich seitlich weiter, dringt in die Dämmschicht darunter und wird dort von der Oberfläche nicht mehr erreicht. Der Boden fühlt sich trocken an, während der Aufbau nass ist. Die andere Uhr läuft für den Schimmel: Auf durchfeuchteten organischen Materialien beginnt das Wachstum unter ungünstigen Bedingungen binnen weniger Tage, nicht Wochen.

Beide Uhren erklären, warum die ersten Stunden über den Umfang des Schadens entscheiden, und nicht über seine Ursache. Die Ursache ist meist schnell gefunden. Was Zeit kostet, ist das Wasser, das sich in der Zwischenzeit verteilt hat.

Zuerst der Notruf, nicht der Text

Bei Gasgeruch, Feuer oder Verletzten gilt 112. Steht Wasser in der Nähe von Steckdosen oder Verteilern, wird zuerst der betroffene Stromkreis abgeschaltet und erst dann weitergelesen. Die Sofortmaßnahmen nach Schadensfällen stehen auf der Seite des Notdienstes.

Zeitachse

Was wann geschieht

Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Jeder Schritt setzt voraus, dass der vorherige erledigt ist. Aufräumen steht bewusst spät. Es vernichtet die Nachweise, die später gebraucht werden.

  1. 1

    Die erste Viertelstunde: Quelle abstellen

    Hauptabsperrhahn schließen, bei einem Schaden am Heizkreis zusätzlich die Anlage ausschalten. Betroffene Stromkreise am Verteiler abschalten, bevor Wasser Steckdosen oder Verteilerdosen erreicht. Solange die Quelle läuft, ist jede weitere Maßnahme wirkungslos.

  2. 2

    Die erste Stunde: festhalten, dann räumen

    Vor dem Aufwischen fotografieren: Austrittsstelle, Wasserstand, betroffene Bauteile, durchnässtes Inventar, dazu die Uhrzeit. Erst danach stehendes Wasser aufnehmen, Möbel hochstellen und Textilien aus der Nässe holen. Was weggeräumt ist, bevor es dokumentiert wurde, existiert für die Regulierung nicht.

  3. 3

    Die ersten Stunden: melden

    Der Schaden wird dem Versicherer gemeldet, bei vermieteten Einheiten zusätzlich der Vermietung oder Verwaltung, bei Wohnungseigentum der Verwaltung. Wo Wasser in eine andere Einheit gelaufen sein kann, werden die Nachbarn informiert. Schäden an der Decke darunter zeigen sich oft erst am nächsten Tag.

  4. 4

    Der erste Tag: messen statt schätzen

    Ob und wie weit sich das Wasser im Aufbau verteilt hat, zeigt allein die Messung. Sie entscheidet, ob getrocknet werden muss, wie viele Geräte nötig sind und ob der Bodenaufbau geöffnet wird. Vor der Messung wird nichts aufgestemmt: Jede Suchöffnung vergrößert den Schaden und kostet doppelt.

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    Der erste Tag: Trocknung starten

    Steht die Quelle und liegt der Befund vor, beginnt die Trocknung noch am selben Tag. Je früher sie startet, desto kürzer läuft sie. Wasser, das die Dämmschicht bereits erreicht hat, braucht Wochen statt Tage.

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    Die erste Woche: Verlauf dokumentieren

    Kontrollmessungen mit Datum, Messstelle und Wert, dazu Geräteliste und Laufzeiten. Diese Reihe ist später der Nachweis, dass die Trocknung nötig war und wie lange sie dauerte, und sie beendet die Maßnahme mit der Freimessung, nicht mit einem Kalendertag.

Wer wann zu informieren ist

Die Meldepflichten laufen parallel zu den technischen Maßnahmen und sind an Fristen gebunden, die im Versicherungsvertrag stehen. Üblich ist die unverzügliche Anzeige. Praktisch heißt das: am selben Tag, nicht am nächsten Werktag. Wer die Meldung schiebt, riskiert Kürzungen, unabhängig davon, wie gut der Schaden im Übrigen dokumentiert ist.

  • Gebäudeversicherung: bei Schäden am Gebäude selbst: Estrich, Wände, fest verbaute Teile. Melder ist das Eigentum oder die Verwaltung.
  • Hausratversicherung: bei Schäden am Inventar. Sie ist ein eigener Vertrag mit eigener Meldung, auch wenn beide Schäden aus derselben Ursache stammen.
  • Vermietung oder Verwaltung: sofort, bei Mietwohnungen zugleich Voraussetzung dafür, dass Ansprüche gewahrt bleiben.
  • Nachbarn und darunterliegende Einheiten: informell, aber wichtig. Wasser läuft über Bauteilfugen weiter, und der Schaden zeigt sich dort mit Verzögerung.
  • Bei Schäden durch fremdes Verschulden zusätzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers; die Beweislage entsteht in den ersten Stunden.

Beauftragen darf das Eigentum

Die Trocknung wird von der Eigentümerseite oder der Verwaltung beauftragt, nicht vom Versicherer. Der Versicherer erstattet, er ist nicht Auftraggeber. Wer auf eine Freigabe wartet, bevor die Quelle steht und die Messung läuft, verliert genau die Zeit, in der Schadensbegrenzung möglich ist. Schadenminderung ist zudem eine vertragliche Pflicht.

Die Dokumentation, die später zählt

Ob eine Regulierung reibungslos läuft, entscheidet selten der Vertrag und häufig die Frage, ob der Zustand vor dem Aufräumen festgehalten wurde. Rekonstruierte Angaben sind angreifbar; Fotos mit Zeitstempel und eine fortlaufende Messreihe sind es nicht.

  • Übersichtsaufnahmen jedes betroffenen Raums, danach Detailaufnahmen der Austrittsstelle und der Schadensbilder.
  • Der Wasserstand, solange er noch steht, mit einem Maßstab oder einem erkennbaren Bezugspunkt im Bild.
  • Durchnässtes Inventar einzeln, mit Marke und Typ, wo es später bewertet werden muss.
  • Der Bauteilaufbau, sobald er sichtbar ist: Belag, Estrich, Dämmung, Rohbaudecke.
  • Die Messreihe: Datum, Messstelle, Wert. Dieselben Stellen über die gesamte Laufzeit.
  • Geräteliste, Laufzeiten und der über einen Zwischenzähler erfasste Stromverbrauch der Trocknungsgeräte.

Der letzte Punkt wird regelmäßig vergessen und ist der einzige, der bares Geld betrifft: Trocknungsgeräte laufen wochenlang und verbrauchen erheblich Strom. Ohne Zwischenzähler lässt sich dieser Anteil später nicht von der übrigen Haushaltsrechnung trennen, und wird dann auch nicht erstattet.

Vorab geklärt

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